Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen der 1A Energiekonzepte GmbH zur Lieferung einer Photovoltaikanlage und Umwelttechnik
1. Vertragsabschluss
1.1 Die Bestellung der 1A Energiekonzepte GmbH ist freibleibend. Technische Änderungen bzw. technische Weiterentwicklungen sind vorbehalten. Der Kunde ist an dieses Angebot für einen Zeitraum von 14 Tagen unwiderruflich gebunden. Diese Bindungsfrist beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung des Angebotes. Ein rechtswirksamer Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung der 1A Energiekonzepte GmbH beim Auftraggeber zustande (Auftragsbestätigung).
1.2 Mündliche Zusagen und Vereinbarungen von Kundenberatern, Vertretern oder sonstigen Vermittlern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (§126 BGB), ebenso nachträgliche Vertragsänderungen.
1.3 Der Auftraggeber kann seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen in Textform (§ 126 b BGB) ohne Begründung widerrufen. Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Fristenablauf beginnt nach Aushändigung einer entsprechenden Widerrufsbelehrung an den Auftraggeber. Der Widerruf ist zu richten an: 1A Energiekonzepte GmbH, Daniel Grasnick, Stettiner Straße 8, 13357 Berlin. Im Übrigen gilt ergänzend § 355 BGB.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die Auswahl der Module und Wechselrichter richtet sich nach der bestmöglichen Anordnung am Dach und den zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung verfügbaren Modulen, Fabrikat und Anzahl der Module und Wechselrichter gemäß Projektierung und nach Wahl der 1A Energiekonzepte GmbH.
2.2 Wenn die Modulleistung der Photovoltaik-Anlage abweichend vom Vertrag (Auftragsbestätigung: vgl. §1 Absatz 1 AGB) ausfällt, so gilt folgendes: Fällt die Modulleistung niedriger aus als im Vertrag festgelegt, so reduziert sich der Kaufpreis im Verhältnis montierte Modulleistung zur vertraglich vereinbarten Modulleistung. Sollte technisch eine höhere als im Vertrag vereinbarte Modulleistung möglich sein, so können die Vertragsparteien eine Erweiterung des Leistungsumfangs vereinbaren. § 1 Absatz 2 AGB ist zu beachten. Der Kaufpreis erhöht sich in diesem Fall im Verhältnis ausgeführter bzw. nachträglich vereinbarter Modulleistung zur ursprünglich vereinbarten Modulleistung. Die 1A Energiekonzepte GmbH kann dann durch einfache Zustimmungserklärung entscheiden, dass der Auftrag entsprechend ausgeweitet wird.
2.3 1A Energiekonzepte GmbH ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen (Subunternehmer).
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche Entgelte verstehen sich inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen (§ 14 UStG).
3.2 Rechnungen sind, wenn nicht gesondert vereinbart, vollständig vor Lieferung zur Zahlung fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug werden entsprechend dem § 288 BGB bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5% und bei Unternehmen im Sinne von § 14 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zur Zahlung fällig, soweit die 1A Energiekonzepte GmbH nicht einen höheren durch den Zahlungsverzug bedingten Schaden nachweist.
3.4 Kundenberater, Vertreter oder sonstige Vermittler bzw. Bevollmächtigte sind ohne schriftliche Bevollmächtigung, nicht zum Inkasso für 1A Energiekonzepte GmbH berechtigt. Zahlungen an diese Personen haben im Zweifel keine schuldbefreiende Wirkung soweit im Einzelfall nicht eine anderslautende Vereinbarung unter Beachtung der Schriftform getroffen wurde.
3.5 Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
4. Voraussetzung der Lieferung und Ausführung, sowie die Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1 Der Auftraggeber hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß
begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Vorliegen der baurechtlichen Voraussetzung (falls erforderlich Baugenehmigung, Statik-Prüfung) für die Montage der Anlage auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten sicher zu stellen. Für Mängel am Werk (Photovoltaik-Anlage), die auf vor Montagebeginn vorhandene mangelhafte Bausubstanz des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt die 1A Energiekonzepte GmbH keine Haftung. Ebenso übernimmt die 1A Energiekonzepte GmbH keine Haftung für den Fall, dass die Photovoltaik-Anlage sich als nicht vereinbar mit dem Baugesetzbuch bzw. den Bauordnungen der Länder und andere öffentlich rechtliche Bestimmungen herausstellt. Ebenso haftet die 1A Energiekonzepte GmbH nicht für privatrechtliche Baubeschränkungen zulasten des Auftraggebers.
4.3 Der Kunde gestattet 1A Energiekonzepte GmbH und den von 1A Energiekonzepte GmbH beauftragen Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
4.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist 1A Energiekonzepte GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Photovoltaikanlage auf den Auftraggeber über.
5. Lieferfristen, Lieferverzug, Gefahrenübergang bei Materiallieferungen
5.1 Termine und Fristen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn die Schriftform nach § 1 Absatz 1 AGB gewahrt ist.
5.2 Nimmt der Auftraggeber die zur Einhaltung von Fristen oder Terminen notwendige Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig vor, verlängert sich die Frist entsprechend der Dauer der Behinderung bzw. verschiebt sich der Termin entsprechend der Dauer der Behinderung. Das gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber seine Verspätung zu vertreten hat oder nicht. Dies gilt nicht, wenn die 1A Energiekonzepte GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
5.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen wie Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, die es der 1A Energiekonzepte GmbH nicht nur vorübergehend erschweren bzw. unmöglich machen, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, hat die 1A Energiekonzepte GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
5.4 1A Energiekonzepte GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von 1A Energiekonzepte GmbH vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
5.5 Bei reiner Materiallieferung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Beschädigung der vertraglich geschuldeten Ware auf den Auftraggeber über, sobald der Auftraggeber die Ware abholt bzw. von einem Dritten abholen lässt oder 1A Energiekonzepte GmbH die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung an den Auftraggeber bestimmten Person übergeben hat. Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Auftraggebers. Die 1A Energiekonzepte GmbH versichert die Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Übernahme der Versicherungsprämie durch den Auftraggeber. Eine Gutschrift im Schadensfall erfolgt erst dann, wenn die 1A Energiekonzepte GmbH die Deckungszusage durch die Versicherungsgesellschaft erhalten hat. Der Umfang der Gutschrift an den Auftraggeber ist auf die Höhe der Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaft begrenzt. Weitere Verpflichtungen übernimmt die 1A Energiekonzepte GmbH nicht.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Eigentum an allen Komponenten des von der 1A Energiekonzepte GmbH zu liefernden bzw. zu montierenden Vertragsgegenstandes geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Entgelts auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware behält sich die 1A Energiekonzepte GmbH das Eigentum an den Komponenten vor.
6.2 Bei Pflichtverletzungen durch den Auftraggeber, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist 1A Energiekonzepte GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bereits gelieferte bzw. montierte Ware zurückzufordern. Die Kosten für die Demontage oder/und Rückgabe und die Kosten für technische Veränderungen, die durch die Montage und/oder durch die rücktrittsbedingte Demontage bedingt sind und/oder auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt sind, trägt der Auftraggeber. Die 1A Energiekonzepte GmbH übernimmt keine Haftung für die in Satz 2 beschriebenen Kosten.
6.3 Bis zum Eigentumsübergang hat der Auftraggeber die gelieferte und/oder montierte Anlage zu warten und angemessen zum Neuwert gegen Brand, Diebstahl und die sonst üblichen Risiken zu versichern.
6.4 Wird die von 1A Energiekonzepte GmbH gelieferten Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet und/oder verbunden, steht der 1A Energiekonzepte GmbH das Eigentum an der neuen Sache in dem Teil zu, der dem Rechungswert der Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Auftraggeber kraft Gesetz das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, ist 1A Energiekonzepte GmbH mit ihm im Voraus darüber einig, dass er der 1A Energiekonzepte GmbH das Miteigentum an der neuen Sache mit dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu entstandenen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für die 1A Energiekonzepte GmbH verwahrt.
6.5 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Auftraggeber eine anderweitige Verpfändung bzw. Sicherungsübereignung der Komponenten untersagt. Die Weiterveräußerung ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn dieser sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich dieser Komponenten bestehenden und entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber sicherungshalber in vollem Umfang an die 1A Energiekonzepte GmbH ab. Die 1A Energiekonzepte GmbH ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im seinem Namen einzuziehen. 1A Energiekonzepte GmbH kann diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
6.6 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen und Eingriffen Dritter weist der Auftraggeber auf das Eigentum der 1A Energiekonzepte GmbH hin und unterrichtet die 1A Energiekonzepte GmbH unverzüglich in Schriftform über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der 1A Energiekonzepte GmbH die im Zusammenhang mit deren Durchsetzung der Eigentumsrechte entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, haftet der Auftraggeber.
7. Abnahme
7.1 Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber nach Fertigstellung der Anlage.
7.2 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Anlage nicht innerhalb einer ihm von der 1A Energiekonzepte GmbH gesetzten oder einer von den Vertragsparteien ausgehandelten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Anlage vorbehaltslos in Gebrauch nimmt.
7.3 Die 1A Energiekonzepte GmbH kann sich bei der Durchführung der Abnahme und der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls eines dafür beauftragten Dritten bedienen.
8. Gewährleistung
Für Mängel haftet die 1A Energiekonzepte GmbH wie folgt:
8.1 Der Auftraggeber hat Sachmängel unverzüglich nach Kenntniserlangung in Schriftform zu rügen. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die infolge verspäteter Rügen entstehen. Unabhängig davon bestimmt sich die Verjährung der Gewährleistungsrechte des Auftraggebers gegen die 1A Energiekonzepte GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen für Kaufverträge mit Montageleistung (2 Jahre).
8.2 Weist die Anlage bei Abnahme einen Mangel auf, ist die 1A Energiekonzepte GmbH auf ihre Kosten zunächst zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt und verpflichtet. Nach Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung nach §638 BGB mindern.
8.3 Der Auftraggeber darf die Anlage während der Gewährleistungsfrist nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten und instand halten. Er stellt sicher, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Anlagenkomponenten haben.
8.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachten der Betriebsanweisung. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Auftraggebers oder von 1A Energiekonzepte GmbH nicht beauftragter Dritter entstehen.
8.5 Wenn und soweit die Hersteller aufgrund eines Garantievertrages eine entsprechende Garantieleistung an die 1A Energiekonzepte GmbH erbringen, tritt die 1AEnergiekonzepte GmbH ihre Garantieansprüche gegen die Hersteller an den Auftraggeber ab.
9. Vertragsrücktritt
Unbeschadet von den gesetzlichen Rücktrittsrechten sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Preiserhöhungen der Hersteller und Zulieferer in der Summe 3% des zwischen der 1A Energiekonzepte GmbH und dem Auftraggeber ausgehandelten Bruttopreises überschreiten.
10. Abwicklung des Vertrages/Stornierung
Für den Fall, dass eine Vertragsdurchführung insbesondere wegen Rücktritts, Anfechtung oder Widerruf vor Montagebeginn nicht zustande kommt, hat der Besteller / Kunde einen Betrag in Höhe von 10% der Netto Auftragssumme an 1A Energiekonzepte GmbH zu bezahlen. Dem Besteller/Kunde wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden, Aufwand oder eine Wertminderung nicht eingetreten ist bzw. wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
11. Schadensersatzansprüche
11.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, wenn die 1A Energiekonzepte GmbH den Schaden nur leicht fahrlässig verursacht hat. Die 1A Energiekonzepte GmbH haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit, soweit der Schadenersatz die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit betrifft. Dies gilt auch für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden soweit für entgangenen Gewinn.
11.2 Soweit nach Absatz 1 zugunsten der 1A Energiekonzepte GmbH die Haftung ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der 1A Energiekonzepte GmbH.
12. Werbung, Referenz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die 1A Energiekonzepte GmbH die installierte Anlage als Referenz benennen und mit Fotos der Anlage werben darf.
13. Produktspezifische Bedingungen
Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem örtlichen Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Auftraggeber obliegt. Der Auftraggeber versichert, dass gegebenenfalls die zur Montage der Photovoltaik-Anlage auf dem Dachgebäude erforderliche öffentlich-rechtliche Anzeige bei der zuständigen Baubehörde erfolgt ist. 1A Energiekonzepte GmbH kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. Die Unterhaltskosten für die Kommunikationseinrichtung (z.B. Grundgebühr für den Anschluss) trägt der Auftraggeber.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
14.2 Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem Verhältnis zueinander stehen, so kann jede Vertragspartei eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen. Es gilt §313 BGB, §9 dieser Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
14.3 Mündliche Abreden bestehen nicht.
14.4 Gerichtsstand: Berlin Charlottenburg
Stand 14.10.2018