Einspeisevergütung Photovoltaik nach EEG
Neben einem klaren Statement zur Energiewende bringt der Strom aus Überschussproduktion auch eine stabile Vergütung über 20 Jahre, gesetzlich garantiert.
In der Tabelle finden Sie die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach den §§ 32 und 33 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Hier sehen Sie die aktuellen Sätze der Einspeisevergütung, 20 Jahre fest ab Inbetriebnahmemeldung bei der BNA (Bundesnetzagentur).
für Dachanlagen bis 100 kWp
und Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich sowie Freiflächenanlagen bis 100 kWp
in ct/kWh bei fester Einspeisevergütung nach § 53 Abs. 1 EEG 2021
Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude nach § 48 Absatz 3 EEG | Sonstige | |||
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Inbetriebnahme | Bis 10 kWp | Bis 40 kWp | Bis 100 kWp* | Bis 100 kWp* |
Dezember 18 | 11,59 | 11,27 | 10,07 | 8,01 |
Januar 19 | 11,47 | 11,15 | 9,96 | 7,93 |
Juli 19 | 10,64 | 10,34 | 8,13 | 7,34 |
Jan. 20 | 9,87 | 9,59 | 7,54 | 6,80 |
Jan. 21 | 8,16 | 7,93 | 6,22 | 5,61 |
Juli 21 | 7,47 | 7,25 | 5,68 | 5,12 |
Jan. 22 | 6,83 | 6,63 | 5,19 | 4,67 |
Juli 22 | 6,24 | 6,06 | 4,74 | 4,26 |
30.07.2022 | 8,20 | 7,1 | 5,55 |
Das EEG 2023 ist am 29.07.2022 in Kraft getreten
Was gilt jetzt, was später?
Die erhöhten Fördersätze gelten für PV-Anlagen, die frühestens am Tag nach dem Inkrafttreten des Gesetzes und damit ab dem 30. Juli in Betrieb genommen werden. Zugleich wird der Netzanschluss unter anderem für kleine PV-Anlagen vereinfacht.
Die Degression der Vergütungssätze ist bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die Vergütungssätze bleiben also in den Jahren 2022 und 2023 konstant.
70%-Regelung: Die Leistungsbegrenzung für PV-Anlagen bis 25 kWp entfällt nach aktueller Gesetzeslage nur für Anlagen, die 2023 und später in Betrieb genommen werden. Bei bestehenden Anlagen und auch bei Anlagen, die bis Jahresende 2022 noch gebaut werden, muss die Regelung eingestellt werden und dort auch 2023 und später weiter aktiv bleiben.
Quellen: DGS / Solarserver