Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom?

Einspeisevergütung Photovoltaik nach EEG

Neben einem klaren Statement zur Energiewende bringt der Strom aus Überschussproduktion auch eine stabile Vergütung über 20 Jahre, gesetzlich garantiert.
In der Tabelle finden Sie die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach den §§ 32 und 33 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Hier sehen Sie die aktuellen Sätze der Einspeisevergütung, 20 Jahre fest ab Inbetriebnahmemeldung bei der BNA (Bundesnetzagentur).

für Dachanlagen bis 100 kWp
und Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich sowie Freiflächenanlagen bis 100 kWp

in ct/kWh bei fester Einspeisevergütung nach § 53 Abs. 1 EEG 2021

Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude nach § 48 Absatz 3 EEGSonstige

Inbetriebnahme
Bis 10 kWpBis 40 kWpBis 100 kWp*Bis 100 kWp*
Dezember 1811,5911,2710,078,01
Januar 1911,4711,159,967,93
Juli 1910,6410,348,137,34
Jan. 209,879,597,546,80
Jan. 218,167,936,225,61
Juli 217,477,255,685,12
Jan. 226,836,635,194,67
Juli 226,246,064,744,26
30.07.20228,207,15,55

Das EEG 2023 ist am 29.07.2022 in Kraft getreten

Was gilt jetzt, was später?

Die erhöhten Fördersätze gelten für PV-Anlagen, die frühestens am Tag nach dem Inkrafttreten des Gesetzes und damit ab dem 30. Juli in Betrieb genommen werden. Zugleich wird der Netzanschluss unter anderem für kleine PV-Anlagen vereinfacht.

Die Degression der Vergütungssätze ist bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die Vergütungssätze bleiben also in den Jahren 2022 und 2023 konstant.

70%-Regelung: Die Leistungsbegrenzung für PV-Anlagen bis 25 kWp entfällt nach aktueller Gesetzeslage nur für Anlagen, die 2023 und später in Betrieb genommen werden. Bei bestehenden Anlagen und auch bei Anlagen, die bis Jahresende 2022 noch gebaut werden, muss die Regelung eingestellt werden und dort auch 2023 und später weiter aktiv bleiben.

Quellen: DGS / Solarserver

Neue PotsdamBau 6. bis 8. März 2020

In den vergangenen vier Jahren nahmen wir an der Neuen PotsdamBau als Premium Fachpartner von SOLARWATT teil. In diesem Jahr lassen wir zwar unsere Messeteilnahme ausfallen, aber Sie können uns trotzdem an allen drei Tagen kennenlernen: Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin direkt mit uns, und wir kommen zu Ihnen um unser gewachsenes Portfolio – SOLARWATT + E3/DC – vorzustellen, Ihr Stromerzeugungspotential direkt zu beurteilen, ein Angebot und eine Planung zu erstellen. – Auch am Sonntag 8. März 2020 haben wir Termine für Sie frei! – unsere Berater/innen freuen sich auf Sie.

2019:

Sie finden uns als Premium-Fachpartner von SOLARWATT am  1., 2. und 3. März 2019 auf der Messe in der Metropolis Halle im Filmpark Babelsberg am Stand 174.

Am Sonntag 3. März 2019 halten wir um 15:00 Uhr einen Vortrage zur Planung und Finanzierung von Photovoltaikanlagen und freuen uns schon sehr auf Ihre interessierten Fragen.

Vortrag 2019: YES – Your Energy Solution

Die Solaranlage zum Preis ihres monatlichen Stromtarifs

Warum es sich jetzt lohnt, Ihre monatlichen Stromkosten durch eine Solaranlage zu ersetzen. (Firmenvortrag)

Wussten Sie, dass eine Solaranlage so einfach wie ein Stromtarif sein kann und in der Finanzierungsphase monatlich kaum mehr als Ihr Stromabschlag kostet?
Wussten Sie schon, dass eine Solaranlage mindestens 30 Jahre lang Strom produziert und das garantiert?
Wussten Sie, dass Sie mit ihrem E-Auto dank eigenem Solarstrom für 1,50 EUR 100 km fahren können, anstatt mit Benzin und Diesel für 10 EUR?
Nein?
Dann kommen Sie zu unserem Vortrag!

Peter Bachmann
Vice President SOLARWATT
SOLARWATT GmbH Dresden

Vortrag 2018: Photovoltaikanlagen für den Eigenbedarf richtig planen

am besten mit SOLARWATT-Systemkomponenten

Die private Energiewende

  1. Eigenes Haus – Eigener Strom
  2. Bedarf richtig ermitteln
    1. Strom
    2. Wärme
    3. Mobilität
    4. Überschusseinspeisung
  3. Planen und Umsetzen
    1. Module und Wechselrichter
    2. Speicher und Energiemanagement
    3. Anlagengröße planen: Effizienz und Autarkie
  4. Ein Unternehmen gründen
    1. Unternehmer, Kleinunternehmer, kein Unternehmer

Monika Hübener
Vertriebsleitung
1A Energiekonzepte GmbH Berlin

Neue PotsdamBau | Haus-, Bau-, ImmobilienMesse Potsdam | Berlin

Förderprogramm für mehr Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher in Berlin

Pressemitteilung vom 02.07.2019

Aus der Sitzung des Senats am 2. Juli 2019:

Speicherförderung Berlin

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung eine Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, über die Umsetzung der „Stromspeicher-Richtlinie Berlin“ beschlossen. Ein entsprechendes Förderprogramm wird nach der Sommerpause gestartet.

Senatorin Pop: „Wir sind mittendrin in der Klimakrise. Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Klimaschutzmaßnahmen ist stark gestiegen. Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Damit sie in Berlin gelingt, müssen die Dächer Berlins stärker für Solaranlagen genutzt werden. Wir unterstützen die Berlinerinnen und Berliner hierbei. Demnächst können sie eine finanzielle Unterstützung für Stromspeicher beantragen, sofern sie eine neue Solaranlage errichten, und damit selbst einen Beitrag zur Energiewende leisten.“

Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Photovoltaik in Berlin zu unterstützen und den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auch in sonnen- und windarmen Zeiten zu erhöhen. Nutzt man eine Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Speicher, kann ein größerer Teil des erzeugten Stroms vor Ort genutzt werden.

Die Förderung wird 300 € je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Stromspeichersystems betragen. Maximal werden 15.000 € pro Stromspeichersystem gewährt. Verfügt der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, kommt ein Bonus von 300 € hinzu.

e3dc

E3-DC Hauskraftwerk, Hybridwechselrichter mit Speicher

Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die ihren Wohnsitz bzw. eine Niederlassung in Berlin haben.

Die „Förderrichtlinie für Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030“ startet nach der Sommerpause. Derzeit bereitet die Investitionsbank Berlin (IBB) mit ihrer Tochter IBB Business Team GmbH die Umsetzung des Förderprogramms vor.

Das Förderprogramm ist eine Maßnahme des Masterplans Solarcity, der zurzeit gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Energie- und Solarwirtschaft, der Wohnungswirtschaft, aus Verbänden, vom Verbraucherschutz und der Wissenschaft in einem Dialogprozess erarbeitet wird. Ziel ist es, Maßnahmen zu identifizieren, die – trotz äußerst widriger regulativer Rahmenbedingungen auf Bundesebene – ergriffen werden können, um den Solarausbau in der Stadt voranzubringen. Der Masterplan wird im Herbst 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Detaillierte Informationen zur Antragsstellung sowie zur Richtlinie „Stromspeicher Berlin“ finden Sie ab Herbst 2019 auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe im Bereich „Erneuerbare Energien“ unter https://www.berlin.de/sen/energie/energie/erneuerbare-energien/ sowie auf den Seiten der Investitionsbank Berlin und IBB Business Team GmbH.

Fordern Sie jetzt ihr Angebot an für das Förderprogramm für mehr Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher in Berlin

Um zu den ersten zu gehören, die die Förderung beantragen können, lassen Sie sich rechtzeitig von uns beraten. Wir planen ihre neue Photovoltaikanlage mit individuell konfiguriertem Speicher bei ihnen vor Ort und erstellen Ihnen ein förderfähiges Angebot.
Lt. Tagesspiegel stehen für dieses Jahr im Fördertopf 500.000 € zur Verfügung. Kommendes Jahr werden es 2,5 Mill € sein und 2021 nochmals 2 Mill. € die für die „Förderrichtlinie für Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030“ ausgeschüttet werden.

MH

Ja! zur eigenen Stromversorgung

Warum es sich jetzt lohnt, Ihre monatlichen Stromkosten durch eine Solaranlage zu ersetzen.

Wussten Sie,

  • dass eine Solaranlage so einfach wie ein Stromtarif sein kann und in der Finanzierungsphase monatlich kaum mehr als Ihr Stromabschlag kostet?
  • dass eine Solaranlage mindestens 30 Jahre lang Strom produziert und das garantiert?
  • dass Sie mit ihrem E-Auto dank eigenem Solarstrom für 1,50 EUR 100 km fahren können, anstatt mit Benzin und Diesel für 10 EUR?

Nein?
Dann fragen Sie uns.

1000 Speicher für Brandenburg

Förderprogramm des Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg

1000 Speicher für Brandenburg ab Juli 2018

 

19.09.2018: Es werden keine Anträge mehr angenommen.

das Programm war seit dem 27.7.2018*** bei der ILB auf deren Homepage zu finden. Dort wurden alle wichtigen Informationen veröffentlicht.

Kurz zu dem Programm.
Vorab – alle Informationen sind der aktuelle Stand und sind rechtlich nicht bindend. Es gilt, was dann tatsächlich über die ILB bzw. im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Damit Sie förderberechtigt sind, dürfen sie vor Antragsstellung keinen Auftrag für den Speicher unterschreiben. Dies wäre förderschädlich. Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg fördert 50 % der investitativen Summe der Speichers, maximal jedoch 7000 €.
Der Speicher muss mindestens 2 kWh speichern können und der Autarkiegrad sowie die Eigenverbrauchsquote müssen bei jeweils mindestens 50 % liegen durch den Speichereinsatz. Zur Netzentlastung ist zusätzlich die Einspeiseleistung auf 60% der installierten PV-Leistung zu regeln.
Gefördert werden auch Speichernachrüstungen für Bestandsanlagen, wenn die Kriterien erfüllt werden.
Antragsberechtigt sind private Personen, die Ihr Haus besitzen und als Wohnort nutzen. Gewerbe oder gewerbetreibende Personen werden nicht gefördert, da hierfür andere Programme existieren.

Soviel als kurze Zusammenfassung.

Sie erhalten von uns zur Beantragung das differenzierte Angebot für die PV-Anlage und/oder den gewünschten Speicher mit Projektplanung für Ertragsprognosen von Autarkiegrad und Eigenverbrauch um den Förderantrag  zügig und geschlossen einzureichen.

Denken Sie bitte rechtzeitig an eine Terminvereinbarung, telefonisch unter 030 23882282 (Monika Hübener)

 

***

1000-Speicher-Programm

Für dieses Förderprogramm können Sie keine Anträge mehr stellen.

Mit dem Förderprogramm 1000-Speicher unterstützt die ILB, im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Privatpersonen dabei, ihren Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und dabei gleichzeitig das Stromnetz im Land Brandenburg zu entlasten.

Förderung von Stromspeichern im 1000-Speicher-Programm

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
    • die Eigentümer eines Wohnhauses mit Solaranlage in Brandenburg sind (im Grundbuch eingetragen)
    • oder zukünftig sein werden (notarieller Kaufvertrag liegt vor)
  • Hauptwohnsitz der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird (Ausnahme bspw. Arbeitszimmer o.ä.)

Was wird gefördert?

  • Stromspeicher ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh sowie deren Lieferung und Installation

Wie wird gefördert?

Wir unterstützen Sie bei Ihrem neuen Speicher mit einer nicht rückzahlbaren Förderung von bis zu 50 Prozent bei höchstens 7.000 Euro Zuschuss.

Förderprogramm »1000 Speicher« – Brandenburg

Brandburg legte im Sommer 2018 ein eigenes Förderprogramm für Photovoltaik-Heimspeicher auf. Das Förderprogramm „1000 Speicher“ ist für den Nachtragshaushalt bestätigt worden, teilte Wirtschafts- und Energieminister Albrecht Gerber (SPD) mit. Über das Programm können Antragsteller 50 Prozent der Investitionssumme eines Solarspeichers fördern lassen, maximal 7.000 Euro.

Start am 27. Juli 2018 – Installation der 1000 Speicher befristet bis 31.12.2022

19.09.2018: Es werden keine Anträge mehr angenommen.

Das Programm „1000 Speicher“ ist fertig. Bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg, kann man seit 27. Juli 2018 online Anträge einreichen, um sich seinen Stromspeicher für die private Photovoltaikanlage in Brandenburg fördern zu lassen. Zunächst sollen maximal 1.000 Solarstromspeicher für Privathaushalte gefördert und je nach Nachfrage gegebenenfalls nachjustiert werden. Gerber räumte in Potsdam ein, dass dies bei Weitem nicht ausreichend sei. Die Energiewende könne ohne große Speicherprojekte nicht gelingen. Im Koalitionsvertrag sei jedoch festgehalten, dass der Bund die Anreize für Investitionen in Speichertechnologien und auch die Mittel für Forschung und Förderung erhöhen will. „Ich bin mir sicher, wenn das umgesetzt wird, bekommen Speichertechnologien in Deutschland einen großen Schub“, sagte Gerber.

Quelle: energyload.eu

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Mit dem Startschuß und der erfolgreichen Antragstellung können die Speicher errichtet werden. Wir prüfen als Installateur verantwortungsvoll, ob der gewählte Speicher den Förderkriterien bei Ihnen entspricht und bestätigen Ihnen diese dann gern. Wir erstellen Ihnen nach Prüfung Ihrer Bestandsanlage oder zum Neubau der Photovoltaikanlage ein förderfähiges Speicherangebot.
Rufen Sie uns an:

Ihre Ansprechpartnerin: Monika Hübener / +49 030 23882282

KFW-Speicherförderung für Photovoltaikanlagen

Beendet:

Wer Förderungen in Anspruch nehmen möchte, sollte sich genau über die Vor- und Nachteile beraten lassen.

PV-Speicherförderung ging seit 1. März 2016 weiter, und sie endete zum 31.12.2018

© iStockphoto

Strom kommt aus der Steckdose. Und wie kommt er da rein?

Die Bundesregierung hat die Regeln für die neue Förderung von Solarstromspeichern bekannt gegeben. Am Verfahren ändert sich nichts. Allerdings werden – wie nicht anders zu erwarten – die Anforderungen an die Speicher und die Solaranlagen höher.

Die Bundesregierung hat die neuen Regelungen für das neue Förderprogramm für Energiespeicher bekannt gegeben. Demnach startet die neue Förderung am 1. März dieses Jahres. Berlin fördert den Bau von Solarstromspeichern mit einem Gesamtbetrag von 30 Millionen Euro bis Ende 2018. Bis einschließlich 31. August 2018 unterstützt die Bundesregierung die Integration von Speichern mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 500 Euro pro Kilowatt installierter Leistung der Photovoltaikanlage in die der Speicher integriert ist. Die Leistung der Solarstromanlage darf dabei 30 Kilowatt nicht übersteigen. Damit wendet die Bundesregierung das gleiche Verfahren an, das bei der bisherigen Speicherförderung bestand. Continue reading