Berufschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemeinbildenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten oder Kirchen können zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien einen Zuschuss beantragen.
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