Förderprogramm des Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
1000 Speicher für Brandenburg ab Juli 2018
19.09.2018: Es werden keine Anträge mehr angenommen.
das Programm war seit dem 27.7.2018*** bei der ILB auf deren Homepage zu finden. Dort wurden alle wichtigen Informationen veröffentlicht.
Kurz zu dem Programm.
Vorab – alle Informationen sind der aktuelle Stand und sind rechtlich nicht bindend. Es gilt, was dann tatsächlich über die ILB bzw. im Amtsblatt veröffentlicht wird.
Damit Sie förderberechtigt sind, dürfen sie vor Antragsstellung keinen Auftrag für den Speicher unterschreiben. Dies wäre förderschädlich. Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg fördert 50 % der investitativen Summe der Speichers, maximal jedoch 7000 €.
Der Speicher muss mindestens 2 kWh speichern können und der Autarkiegrad sowie die Eigenverbrauchsquote müssen bei jeweils mindestens 50 % liegen durch den Speichereinsatz. Zur Netzentlastung ist zusätzlich die Einspeiseleistung auf 60% der installierten PV-Leistung zu regeln.
Gefördert werden auch Speichernachrüstungen für Bestandsanlagen, wenn die Kriterien erfüllt werden.
Antragsberechtigt sind private Personen, die Ihr Haus besitzen und als Wohnort nutzen. Gewerbe oder gewerbetreibende Personen werden nicht gefördert, da hierfür andere Programme existieren.
Soviel als kurze Zusammenfassung.
Sie erhalten von uns zur Beantragung das differenzierte Angebot für die PV-Anlage und/oder den gewünschten Speicher mit Projektplanung für Ertragsprognosen von Autarkiegrad und Eigenverbrauch um den Förderantrag zügig und geschlossen einzureichen.
Denken Sie bitte rechtzeitig an eine Terminvereinbarung, telefonisch unter 030 23882282 (Monika Hübener)
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1000-Speicher-Programm
Mit dem Förderprogramm 1000-Speicher unterstützt die ILB, im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Privatpersonen dabei, ihren Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen und dabei gleichzeitig das Stromnetz im Land Brandenburg zu entlasten.
Förderung von Stromspeichern im 1000-Speicher-Programm
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- die Eigentümer eines Wohnhauses mit Solaranlage in Brandenburg sind (im Grundbuch eingetragen)
- oder zukünftig sein werden (notarieller Kaufvertrag liegt vor)
- Hauptwohnsitz der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird (Ausnahme bspw. Arbeitszimmer o.ä.)
Was wird gefördert?
- Stromspeicher ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh sowie deren Lieferung und Installation
Wie wird gefördert?
Wir unterstützen Sie bei Ihrem neuen Speicher mit einer nicht rückzahlbaren Förderung von bis zu 50 Prozent bei höchstens 7.000 Euro Zuschuss.
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Dabei gilt das Erstattungsprinzip. Das bedeutet, dass Sie nach Erhalt des Bescheides die Installation Ihres Speichers beauftragen, die Leistung per Überweisung bezahlen und anschließend die Rechnung und den Kontoauszug als Zahlungsnachweis bei uns einreichen. Wir erstatten Ihnen dann den entsprechenden Anteil.